Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Tradeum AG, nachfolgend in Kurzform Agentur genannt, mit ihren Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform Kunde genannt. Die in diesem Dokument gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf männliche und weibliche Personen und/oder Firmen. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und des Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Der genaue Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus Briefings und Projektverträgen und werden in Leistungsspezifikationen bzw. Leistungsbeschrieben geregelt. Erfolgen Briefings mündlich, bilden die darauf erstellten schriftlichen Bestätigungen im Einzelfall Grundlage der Arbeit der Agentur.
1.4. Eine erste Besprechung sowie eine Erstofferte ist für den Kunden kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Die weiteren Tätigkeiten der Agentur, namentlich das Ausarbeiten von Projektvorschlägen oder das Erstellen von weiteren Offerten, sind ohne ausdrückliche, anderslautende Vereinbarung entgeltlich, worüber die Agentur den Kunden im Voraus informiert. Bei Annahme eines Präsentationsauftrages informiert die Agentur den Kunden im Voraus über die Höhe des Präsentationshonorars. Eine Verwendung dieser Vorschläge durch den Kunden erfordert die schriftliche Zustimmung der Agentur.
1.5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden.
2. Pflichten und Rechte der Agentur
2.1. Die Agentur ist berechtigt, zur Realisierung von Aufgaben Dritte beizuziehen, wenn nicht wichtige Gründe eine Realisierung durch die Agentur selbst erforderlich macht oder dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht wird.
2.2. Die Agentur informiert den Kunden regelmässig, wenn nicht anders definiert, jeweils monatlich sowie auf Verlangen schriftlich über den Projektfortschritt und bei Vergütung nach Aufwand über das Verhältnis zwischen Arbeitsfortschritt und aufgelaufenen Kosten.
2.3. Die Agentur informiert den Kunden rechtzeitig über Schwierigkeiten, welche eine vertragsgemässe Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen informiert die Agentur den Kunden unverzüglich.
2.4. Die Agentur hat das Recht, die Erfüllung eines Auftrags zu stornieren, wenn die Zusammenarbeit nicht weiter fortgeführt werden kann. Auf Kundenwunsch werden sämtliche bis zum Zeitpunkt der Stornierung geleisteten Arbeiten und Teilarbeiten gegen eine angemessene Bezahlung (pro rata temporis) an den Kunden übertragen.
2.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde entrichtet für die Leistungen, die die Agentur im Einzelfall zu erbringen hat, die jeweils festgelegten Vergütungen.
3.2. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.
3.3. Der Kunde darf im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
3.4. Der Kunde hat die Agentur rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Auftrag und/oder Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug fällig.
4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur den Kunden Teilzahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.
4.3. Nicht im Honorar der Agentur inbegriffen und zusätzlich vom Kunden zu vergüten sind folgende Aufwendungen: Anfahrtsweg, durch den Kunden angeordnete Wochenendarbeit (Vergütung mit Faktor 1.5), Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Übersetzungsarbeiten, Kosten von externen Plugins, individuelle Software sowie sämtliche Leistungen Dritter.
4.4. Falls der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen etc. ausserhalb der laufenden Betreuung ändert oder abbricht, wird er der Agentur die anfallenden Kosten ersetzen, einschliesslich allfälliger Provisionen und Honorare, und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4.5. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Agentur Anrecht auf: Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter, Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
4.6. Im Rahmen der Leistungserbringung können der Agentur durch Drittanbieter finanzielle Vorteile zufliessen, insbesondere Provisionen, Partnervergütungen oder Affiliate-Entschädigungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Vergütungen integraler Bestandteil des Geschäftsmodells der Agentur sein können und ausschliesslich der Agentur zustehen.
5. Zusatzleistungen
5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
6. Daten und Unterlagen
6.1. Die Agentur bewahrt für die Dauer der Zusammenarbeit sämtliche zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen benötigten Unterlagen mit der nötigen Sorgfalt auf.
6.2. Zur Herausgabe von Unterlagen und Daten zum Werk kann die Agentur nur dann verpflichtet werden, wenn die Übertragung der Nutzungsrechte vertraglich vereinbart wurde und der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Diese AGB und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen.
7.2. Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Zug, Schweiz, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht etwas anderes fordern.